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Informationsveranstaltung zur Konformitätsbewertung

im Bereich Taxen und Mietwagen


Am 25. April 2018 hat die Konformitätsbewertungsstelle des MEN erfolgreich eine Informationsveranstaltung für Kunden durchgeführt.

Seit 2016 müssen erstmalig in Kfz eingebaute Taxameter bzw. Wegstreckenzähler vor der Inverkehrbringung bzw. Inbetriebnahme ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Das Konformitätsbewertungsverfahren läuft in Niedersachsen mehrstufig ab. Zunächst muss der Hersteller des Messgerätes (nicht das Taxen- bzw. Mietwagenunternehmen als Messgeräteverwender) bei der KBS des MEN in Hannover den Konformitätsbewertungsauftrag sowie die gemäß § 10 MessEV erforderlichen technischen Unterlagen einreichen. Nach deren Prüfung durch die KBS erfolgt die Freigabe zur messtechnischen Prüfung, die dann bei der jeweils zuständigen Betriebsstelle (Eichamt) beauftragt werden kann. Nach erfolgreicher Prüfung stellt die KBS für den Hersteller eine Konformitätsbescheinigung aus. Auf dieser Grundlage fertigt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus. Dass Messgerät kann ab diesem Zeitpunkt für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

In der Veranstaltung wurden die rechtlichen Grundlagen zur Konformitätsbewertung, die Pflichten der Hersteller und die formale Auftragsabwicklung im MEN vermittelt. Die Kunden hatten die Gelegenheit ihre konkreten Fragen zu klären. Das formale Verfahren hat sich bewährt und der damit zusammenhängende Beratungsbedarf konnte durch diese Informationen positiv begleitet werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Informationsblätter und persönlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konformitätsbewertungsstelle unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Info KBS  
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