Staatlich anerkannte Prüfstellen
Die Eichung von Zählern für Wasser, Strom und Gas erfolgt außerhalb der Eichämter
Die meisten Messgeräte im geschäftlichen Verkehr werden im Bereich der Versorgungsunternehmen eingesetzt. Es handelt sich dabei um Zähler für Gas, Wasser, Elektrizität und Wärme. Diese Messgeräte sind in so großen Stückzahlen in Betrieb, dass die Eichämter mit der Prüfung personell überfordert wären. Die Eichung dieser Messgeräte wird daher heute überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen vorgenommen. Die Prüfstellen werden von den Eichbehörden beaufsichtigt.
In Deutschland gab es im Jahr 2019 insgesamt 274 staatlich anerkannte Prüfstellen, davon 70 für Elektrizitätsmessgeräte, 115 für Gas-, 58 für Wasser- und 31 für Wärmezähler.
In Niedersachsen sind 33 Prüfstellen tätig.
Im Bereich der Versorgungsmessgeräte braucht nicht jeder Zähler einzeln geprüft zu werden. Die Eichfrist eines Loses gleichartiger Zähler kann durch Stichproben verlängert werden.
Weitere Informationen sowie ein Verzeichnis der in Deutschland staatlich anerkannten Prüfstellen finden Sie auf den Internetseiten der AGME (Link).
Wasserzähler - ein typisches eichpflichtiges Versorgungsmessgerät im Haushalt