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Staatlich anerkannte Prüfstellen

Prüfstellen können sich für die Eichung und Befundprüfung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme staatlich anerkennen lassen


Bei den weitaus meisten Messgeräten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, handelt es sich um Versorgungsmessgeräte - Messgeräte (umgangssprachlich Zähler) für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. Die Anzahl dieser Messgeräte ist derartig groß, dass Eichungen und Befundprüfungen dieser Messgeräte für die Eichbehörden allein nicht leistbar wären. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit vorgesehen, dass sich Prüfstellen für die Eichung und Befundprüfung von Versorgungsmessgeräten staatlich anerkennen lassen können. Diese Prüfstellen werden von den Eichbehörden beaufsichtigt.

In Deutschland gibt es im Jahr 2024 insgesamt 278 staatlich anerkannte Prüfstellen, davon 65 für Elektrizitätsmessgeräte, 128 für Gas-, 57 für Wasser- und 28 für Wärmezähler.

In Niedersachsen sind 31 Prüfstellen tätig.

Für Versorgungsmessgeräte ist es nach § 35 MessEV möglich, die Eichfrist auf Grund von erfolgreich durchgeführten Stichprobenverfahren zu verlängern. Das bedeutet, dass nicht zwingend jedes Versorgungsmessgerät einzeln geprüft werden muss, sondern baugleiche Messgeräte bei Vorliegen aller Voraussetzungen zu einem Los zusammengefasst werden können. Aus diesem Los wird im Verfahren eine bestimmte Größe und zufällige Auswahl an Messgeräten nach anerkannten statistischen Grundsätzen ausgewählt und geprüft.

Weitere Informationen sowie ein Verzeichnis der in Deutschland staatlich anerkannten Prüfstellen finden Sie auf den Internetseiten der AGME (Link).

Ein kleiner runder Haushaltswasserzähler mit im aufgeklappten Deckel versehener Eichhinweismarke  

Wasserzähler - ein typisches eichpflichtiges Versorgungsmessgerät im Haushalt

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