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Neue DAkkS-Regelungen zur metrologischen Rückführung

Seit einigen Jahren werden die von den Eichbehörden ausgestellten "qualifizierten" Eichscheine oder Kalibrierscheine als Rückführungsnachweis bei Akkreditierungsverfahren anerkannt. Grundlage hierfür waren die Begutachtungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Verbindung mit der Liste der positiv begutachteten Messgrößen auf der Homepage der PTB.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat nun ihre Regelungen zur Rückführungspolitik aufgrund der Forderungen der Europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) angepasst.

Demnach werden die von deutschen Eichbehörden ausgestellten Rückführungsnachweise (Eich-, Kalibrier- oder Prüfscheine) ab August 2016 im Rahmen von Akkreditierungen nur noch in den Ausnahmefällen anerkannt, wenn eine metrologische Rückführung über die PTB oder akkreditierte Laboratorien nicht möglich ist.

Dies betrifft ausschließlich Rückführungen im Zuge der DAkkS-Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, medizinischen Laboratorien, Inspektionsstellen, Herstellern von Referenzmaterialien bzw. von Anbietern von Eignungsprüfungen sowie von Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben.

Zur Anerkennung von Eichscheinen als Rückführungsnachweisen bei Akkreditierungsverfahren siehe die entsprechenden Hinweise der DAkkS (Link).


Hinweise:

Die Eichpflicht von Messgeräten gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Niedersachsen erfüllt uneingeschränkt die Anforderungen der für Prüfungen und Kalibrierungen relevanten Norm ISO/IEC 17025.

Liste der positiv begutachteten Messgrößen auf der Homepage der PTB.
 

Ein am MEN geeichtes Manometer für die Sicherheitsprüfung (SP) von Bremsanlagen in Kraftfahrzeugen.

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