Übergangsfrist für Inverkehrbringung von Messgeräten auf der Basis innerstaatlicher Bauartzulassungen endet 2024
Innerstaatliche Bauartzulassungen (BAZ), die nach altem, bis Ende 2014 gültigem Eichrecht ausgestellt wurden, können nur noch bis Ende 2024 für die Konformitätsbewertung und Inverkehrbringung von Messgeräten herangezogen werden. Die zehnjährige Übergangsfrist gemäß § 62 Absatz 2 MessEG endet dann. mehr