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Gesetzliche Grundlagen im Mess- und Eichwesen

Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Eichwesens? Was hat sich im Eichrecht geändert?
Eine blaue und eine gelbe Eichmarke kleben auf der Analoganzeige eines Reifenluftdruckprüfers mit einem Messbereich bis 10 bar

MessEG, MessEV und weitere Vorschriften

Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen arbeitet auf der Grundlage bundesweiter Gesetze, Verordnungen und technischer Anweisungen. mehr

Mehrere 2 Euro Münzen liegen übereinander auf einem Tisch

Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)

Die Eichgebühren werden bundesweit gemäß der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) erhoben. Zum 8.5.2019 und zum 1.1.2021 erfolgte eine zweistufige Gebührenanpassung. mehr

Gebühren

Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung sowie der Mess- und Eichverordnung

Zum 08.05.2019 erfolgte eine Anpassung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung. Zum 01.01.2021 trat die zweite Stufe der Gebührenerhöhung in Kraft. mehr

Detailaufnahme einer gelben, mit Wassertropfen überzogenen Eichmarke des Mess– und Eichwesen Niedersachsen für das Jahr 2015

Änderungen seit 2015

Seit dem 1. Januar 2015 gelten das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Wir informieren Sie über die aktuelle Gesetzeslage zum Eichrecht. mehr

Waage mit Waagenteller, auf dem ein Zylindergewicht steht und ein kleineres Plättchengewicht mit einer Pinzette gelegt wird

Entfall der Anzeigepflicht für Verwender eichpflichtiger Messgeräte zum 01.01.2025

Die im Paragraph 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) geforderte Anzeigepflicht der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte endet zum 31.12.2024. mehr

 

Die Rechtsvorschriften des Mess- und Eichwesens enthalten Festlegungen für den Eichvollzug.

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