MessEG, MessEV und weitere Vorschriften
Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen arbeitet auf der Grundlage bundesweiter Gesetze, Verordnungen und technischer Anweisungen. mehr
Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen arbeitet auf der Grundlage bundesweiter Gesetze, Verordnungen und technischer Anweisungen. mehr
Die Eichgebühren werden bundesweit gemäß der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) erhoben. Zum 8.5.2019 und zum 1.1.2021 erfolgte eine zweistufige Gebührenanpassung. mehr
Zum 08.05.2019 erfolgte eine Anpassung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung. Zum 01.01.2021 trat die zweite Stufe der Gebührenerhöhung in Kraft. mehr
Seit dem 1. Januar 2015 gelten das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV). Wir informieren Sie über die aktuelle Gesetzeslage zum Eichrecht. mehr
Die im Paragraph 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) geforderte Anzeigepflicht der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte endet zum 31.12.2024. mehr