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Gebühren und Dienstleistungen

Was kosten die Eichungen und die anderen Dienstleistungen des MEN?


Die Gebühren für Eichungen finden Sie in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV).

Neben der Eichung von Messgeräten bietet das MEN unter anderem folgende behördlichen und freiwilligen Dienstleistungen an:

  • Konformitätsbewertung von Messgeräten


  • Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen

  • Prüfung und Kalibrierung von nicht eichpflichtigen oder eichfähigen Messgeräten (in begrenztem Umfang)

  • Rückführung der Eichnormale von Instandsetzern

  • Verleih von Gewichtsnormalen bis 500 kg sowie

  • Messtechnische Kontrolle von Medizinprodukten mit Messfunktion (Tonometer) gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung.

Auskünfte zum Leistungsumfang und zu den Konditionen erteilt Ihnen die zuständige MEN-Betriebsstelle.

Ab November 2023 ist auch die elektronische Versendung der MEN-Gebührenbescheide und Rechnungen möglich.

Ein schwarzer Taschenrechner liegt auf einem Haufen kleinen Geld aus drei Geldscheinen und diversen Geldmünzen  

Die Gebühren für Eichungen sind in der MessEGebV festgelegt. Darüber hinaus bietet das MEN freiwillige Dienstleistungen nach eigenem Preiskatalog an.

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