Gebühren und Dienstleistungen
Was kosten die Eichungen und die anderen Dienstleistungen des MEN?
Die Gebühren für Eichungen finden Sie in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV).
Neben der Eichung von Messgeräten bietet das MEN unter anderem folgende behördlichen und freiwilligen Dienstleistungen an:
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Konformitätsbewertung von Messgeräten 
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Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen 
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Prüfung und Kalibrierung von nicht eichpflichtigen oder eichfähigen Messgeräten (in begrenztem Umfang) 
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Rückführung der Eichnormale von Instandsetzern 
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Verleih von Gewichtsnormalen bis 500 kg sowie 
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Messtechnische Kontrolle von Medizinprodukten mit Messfunktion (Tonometer) gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung. 
Auskünfte zum Leistungsumfang und zu den Konditionen erteilt Ihnen die zuständige MEN-Betriebsstelle.
Ab November 2023 ist auch die elektronische Versendung der MEN-Gebührenbescheide und Rechnungen möglich.
Die Gebühren für Eichungen sind in der MessEGebV festgelegt. Darüber hinaus bietet das MEN freiwillige Dienstleistungen nach eigenem Preiskatalog an.

