Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzung
Das MEN stellt Ihnen Informationen und ein Antragsformular zum Antrag nach § 35 MessEG "Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen" zur Verfügung.
Das Merkblatt und den Antrag finden Sie rechts bzw. unter www.men.niedersachsen.de/service/vordrucke.