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Überwachung

Kontrollen, Anerkennungs- und Überwachungstätigkeiten


Neben der Hauptaufgabe des Mess- und Eichwesens Niedersachsen, der Eichung von Messgeräten, gibt es weitere Tätigkeiten in den Bereichen metrologische Überwachung, Anerkennung und Beratung, mit denen das Land Niedersachsen das MEN als Eichbehörde betraut hat:

  • Anerkennung und Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen für Gas-, Wasser-, Wärme- und Elektrizitätszähler
  • Anerkennung und Beaufsichtigung von Instandsetzerbetrieben und Wartungsdiensten
  • Anerkennung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von nichtselbsttätigen Waagen
  • Verwendungsüberwachung und Marktüberwachung beim Verwender der Messgeräte
  • Marktüberwachung von Fertigpackungen und Schankgefäßen
  • Überwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Einheiten
  • Überwachung öffentlicher Waagen
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Beratung der Wirtschaft und Verwaltung in eichrechtlichen und messtechnischen Angelegenheiten
  • Beratung von Verbrauchern, Anlaufstelle für Beschwerden über fehlerhafte Messungen in Handel und im amtlichen Bereich.

Weitere Informationen wurden im Leistungskatalog der Eichbehörden veröffentlicht.

Die Metrologische Überwachung umfasst alle Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen entsprechend Abschnitt 6 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Dies beinhaltet:

  • die Marktüberwachung von Produkten
  • die Verwendungsüberwachung und
  • die Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen.


Zwei Eichbedienstete mit gelben Warnwesten stehen an der geöffneten Kamera einer Geschwindigkeits-Überwachungsanlage einer dreispurigen Straße  

MEN-Mitarbeiter bei der Eichung einer Geschwindigkeits-Überwachungsanlage mit Fahrbahnsensoren.

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