Erweiterung der Europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID)
Die Europäische Messgeräterichtlinie (MID) wurde im Jahr 2004 eingeführt und 2014 aktualisiert, um mit den Grundsätzen des neuen gesetzlichen Rahmens für das Mess- und Eichrecht in Deutschland in Einklang zu stehen. Das bestehende Regelwerk berücksichtigt jedoch keine neueren Messgeräte oder Technologien. Einige wichtige Anforderungen sind mittlerweile veraltet und nicht mehr technologieneutral formuliert, wie etwa Anzeigeanforderungen. Inzwischen sind neue Messgeräte auf den Markt gekommen, die bislang noch nicht europäisch harmonisiert sind.
Am 9. April 2026 tritt daher die EU-Richtlinie 2026/706/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/32/EU im Hinblick auf Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Druckgaszapfsäulen sowie Elektrizitäts- und Gaszähler und Messgeräte für thermische Energie in Kraft.
Anpassungen mit Festlegung der Anforderungen erfolgen dabei für:
- Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
- Messanlagen für Druckgaszapfsäulen
- Messgeräte für thermische Energie für Kühlanwendungen
- Elektrizitätszähler für die Verwendung von Gleichstrom
- Gaszähler für die Verwendung von Wasserstoff und anderen Brenngasen als Alternativen zu traditionelleren Gasen sowie
- die Nutzung der intelligenten Verbrauchsmessung.
Diese neuen Messgeräte und Technologien spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Klimaziele der Europäischen Union und sind für die erfolgreiche Entwicklung und Nutzung sauberer Mobilität von Bedeutung. Die überarbeitete Richtlinie priorisiert zudem die Digitalisierung und intelligente Messung.
Zudem erfolgt eine Klarstellung der Anforderungen für die Darstellung von Messergebnissen auf verschiedenen Messgeräten. Für einige Messgerätetypen kann dafür zukünftig auch eine Fernanzeige oder ein mobiles Endgerät verwendet werden. Für Smartmeter sind dann auch cloudbasierte Lösungen möglich.
Angepasst werden müssen die Anhänge I, IV, V und VI der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU, da sie keine wesentlichen Anforderungen enthalten, die den neuen Technologien Rechnung tragen.
Eingefügt werden in der MID folgende neuen Anhänge:
- Anhang Va: Messanlagen für Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (MI-011) und
- Anhang VIIa: Messanlagen für Druckgaszapfsäulen (MI-012).
Die EU-Mitgliedstaaten werden nun bis zum 10. April 2028 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Richtlinienanpassung erlassen und diese ab dem 10. Oktober 2028 verbindlich anwenden.
Um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, dürfen Messgeräte gemäß der bisherigen Europäischen Messgeräterichtlinie (Stand 2014) übergangsweise weiterhin in Verkehr gebracht werden.

