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Änderungen im Eichrecht seit 2015

Am 25. Juli 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I, Nr. 43, S. 2722-2748 am 31. Juli 2013. Artikel 1 enthält das "Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)". Das Gesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Anpassungen des MessEG erfolgten dann wie folgt:

Die vom Regelermittlungsausschuss nach § 46 des MessEG für Messgeräte ermittelten Regeln, Erkenntnisse und technischen Spezifikationen können hier eingesehen werden.

Die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde im Bundesgesetzblatt BGBl. Jahrgang 2014, Teil I, Nr. 58, S. 2010-2073 unter Artikel 1 der "Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung" erstveröffentlicht. Die Verordnung trat ebenfalls am 1.1.2015 in Kraft. Gleichzeitig wurde die bis dahin gültige Eichordnung (EO) zurückgezogen. Anpassungen der MessEV erfolgten danach wie folgt:

Die Eichgebühren werden nach der aktuellen Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) erhoben.

Informationen und Hinweise zur Anwendung von MessEG und MessEV werden bei der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bzw. beim Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht.

Zum Eichrecht sind unter anderem folgende AGME- bzw. PTB-Informationsblätter verfügbar:

Detailaufnahme einer gelben, mit Wassertropfen überzogenen Eichmarke des Mess– und Eichwesen Niedersachsen für das Jahr 2015  

Eichkennzeichen: ab dem Jahr 2015 werden Messgeräte mit dem Jahr der Eichung (Beginn der Eichfrist, hier 2015) gekennzeichnet.

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