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Neues AGME-Infoblatt − Turnusmäßiger Zählerwechsel und Stichprobenverfahren zur Eichfristverlängerung von Versorgungsmessgeräten während der COVID-19

Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME), der Zusammenschluss aller Eichbehörden in Deutschland, hat am 27.03.2020 ein Informationsblatt zu turnusmäßigen Wechseln und Stichprobenverfahren zur Verlängerung der Eichfrist im Rahmen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Sie finden das Informationsblatt (Stand 24.02.2021) auf der Homepage der AGME (Link). In diesem Informationsblatt sind geänderte Fristen benannt.

Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die Terminierung eines Zählerwechsels in Zusammenhang mit dem turnusmäßigen Zählerwechsel wie auch dem Stichprobenverfahren im Verantwortungsbereich des Messgeräteverwenders liegt. Gesetzlich gilt, dass die Zähler bis zum Ablauf des Jahres, in dem ihre Eichfrist abläuft, entweder gewechselt oder per Stichprobenverfahren verlängert werden müssen (Hinweis: In Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelten geänderte Fristen!).

Ein kleiner runder Haushaltswasserzähler mit im aufgeklappten Deckel versehener Eichhinweismarke  

Als Versorgungsmessgeräte müssen Wasserzähler regelmäßig geeicht werden.

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