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Eichgebühren werden zum 1. Januar 2026 erhöht

Zum 1. Januar 2026 tritt die Zweite Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) bundesweit in Kraft. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 erstmals seit 2021 einer Gebührenanpassung zugestimmt, bei der neben Kostensteigerungen auch strukturelle Änderungen vorgenommen wurden. Hierfür fand im Vorfeld eine generelle Überprüfung sämtlicher Gebührensätze statt.

Die aktuelle Mess- und Eichgebührenverordnung ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/.

Es gilt die Stichtagsregelung:

Alle Leistungen des Mess- und Eichwesens Niedersachsen werden ab dem 1. Januar 2026 nach der neuen Anlage (Gebührentabelle) der MessEGebV abgerechnet.

links ein 10 Euro Schein, darauf liegt ein schwarzer Taschenrechner  

Die bundeseinheitlich festgesetzten Eichgebühren entsprechend der MessEGebV werden regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.

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