Die elektronische Eich-Antragstellung ist nun auch über das OZG-Portal möglich
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz, OZG) beschreibt den gesetzlichen Rahmen zum digitalen Bürgerservice. Ziel des OZG ist es, die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit den Behörden effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. So werden sukzessive Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten und diese miteinander zu einem Portalverbund verknüpft.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, Eichanträge für einzelne Messgeräte über das neue zentrale OZG-Portal (Link) online einzureichen. Dieser Schritt ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung im Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) und soll den Antragsprozess sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung vereinfachen.
Perspektivisch werden über das OZG-Portal weitere Leistungen des Mess- und Eichwesens digital zur Verfügung stehen. Das bisher genutzte DEMOL-Portal (Link), über das unter anderem auch Sammel-Eichanträge gestellt werden können, bleibt für eine Übergangszeit weiterhin erreichbar.
Einzel-Eichanträge an das MEN können jetzt über das zentrale OZG-Portal der Eichbehörden gestellt werden.