- Pressemitteilungen
- Stellenangebote
- Neues Online-Terminbuchungssystem Taxen
- Erhöhung der gewerblichen Entgelte zum 1. August
- Das MEN informiert: Konformitätsbewertung von innerstaatlichen Messgeräten mit Bauartzulassungen (BAZ) nach altem Eichrecht sind nur noch bis 31.12.2024 möglich
- Änderung MessEG und MessEV
- Anmeldung zur Prüfung von Messgeräten in der Direktion in Hannover
- Digitaler Eichantrag – DEMOL
- Elektronischer Rechnungsversand möglich
- Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
- Archiv
Erhöhung der gewerblichen Entgelte zum 1. August
Das MEN wird zum 1.8.2024 die Entgelte für die freiwilligen Leistungen anpassen. Nach eineinhalb Jahren Preisstabilität werden die Entgelte um 10% angehoben, um unter anderem die inflationsbedingten Kostensteigerungen auffangen zu können.
Die Anpassung betrifft auch die Entgelte der Konformitätsbewertungsstelle (KBS) des MEN, siehe Änderung der Entgeltliste der KBS (unten), sowie die Entgelte der BASt-Kalibrierstellen.
Die in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) festgelegten Eichgebühren sind hiervon nicht betroffen.
Zum 01.08.2024 werden die Entgelte für freiwillige Leistungen des MEN angepasst.