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- Erhöhung Eichgebühren zum 01.01.2026
- Elektronischer Rechnungsversand möglich
- Eichantragstellung über das OZG-Portal
- Neues Online-Terminbuchungssystem Taxen
- Digitaler Eichantrag – DEMOL
- Anmeldung zur Prüfung von Messgeräten in der Direktion in Hannover
- Entfall Anzeigepflicht neuer Messgeräte zum 1.1.2025
- Konformitätsbewertung innerstaatlicher Messgeräte nach altem Eichrecht nur noch bis 31.12.2024 möglich
- Änderung MessEG und MessEV
- Einschränkungen der E-Mail-Kommunikation
- Archiv
- Erhöhung der gewerblichen Entgelte zum 1.8.2024
- Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
- Das MEN beim 38. Tag der Niedersachsen
- KBS des MEN prüft Hannoccino
- Welt-Metrologie-Tag 2025 – Messungen für alle Zeiten, für alle Menschen
Erhöhung der gewerblichen Entgelte zum 1. August 2024
Das MEN hat zum 1.8.2024 die Entgelte für die freiwilligen Leistungen angepasst. Nach eineinhalb Jahren Preisstabilität wurden die Entgelte um 10% angehoben, um unter anderem die inflationsbedingten Kostensteigerungen auffangen zu können.
Die Anpassung betrifft auch die Entgelte der Konformitätsbewertungsstelle (KBS) des MEN, siehe Änderung der Entgeltliste der KBS (unten), sowie die Entgelte der BASt-Kalibrierstellen.
Die in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) festgelegten Eichgebühren sind hiervon nicht betroffen.
Zum 01.08.2024 wurden die Entgelte für freiwillige Leistungen des MEN angepasst.

