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Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzung

Das MEN stellt Ihnen Informationen und ein Antragsformular zum Antrag nach § 35 MessEG "Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen" zur Verfügung.

Das Merkblatt und den Antrag finden Sie rechts bzw. unter www.men.niedersachsen.de/service/vordrucke.

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